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title: "Anlage VI WWSUVtr — Regelungen, die in der Deutschen Demokratischen Republik im weiteren Verlauf anzustreben sind"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wwsuvtr/anlage-vi"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wwsuvtr/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# Anlage VI WWSUVtr — Regelungen, die in der Deutschen
Demokratischen Republik im weiteren Verlauf
anzustreben sind

Im Verlauf der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion sind folgende weitere Regelungen in der Deutschen Demokratischen Republik anzustreben:

I.



Umweltrecht

Die Deutsche Demokratische Republik wird die Voraussetzungen dafür schaffen, daß auf dem Gebiet des Umweltschutzes baldmöglichst dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Regelungen getroffen werden können:

1.



Bundes-Immissionsschutzgesetz nebst Durchführungsregelungen

2.



Abfallgesetz nebst Durchführungsregelungen

3.



Benzinbleigesetz nebst Durchführungsregelungen

4.



Chemikaliengesetz nebst Durchführungsregelungen

5.



Wasserhaushaltsgesetz nebst Durchführungsregelungen

II.



Wirtschafts- und Sozialunion

1.



Güterkraftverkehrsgesetz

2.



Personenbeförderungsgesetz

3.



Insolvenzrecht

4.



Einführung des Ordnungsrahmens und der Berufsstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Bereich berufliche Bildung (Berufsbildungsgesetz: Erster Teil; Dritter Teil 2., 4., 6., 7. Abschnitt; Handwerksordnung: Zweiter Teil; 2., 4., 6., 7. Abschnitt, Dritter Teil; die auf diese Gesetze gestützten Ausbildungs- und Meisterprüfungsregelungen).

5.



Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312, 2316).

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— Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wwsuvtr/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
