Achtunddreißigste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen
- Ausfertigungsdatum:
- 29.06.1984
- Fundstelle:
- BGBl I 1984, 855
- Stand:
- 20120625150509
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel- und Scheckzinsen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4132-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird bekanntgemacht:
Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für Wechsel ist mit Wirkung vom 29. Juni 1984 auf viereinhalb vom Hundert festgesetzt worden.
Der Bundesminister der Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.