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title: "§ 12 WRegV — Datenschutz"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wregv/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wregv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 12 WRegV — Datenschutz

Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.

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— Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wregv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
