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title: "§ 3 WpIPrüfbV — Risikoorientierung und Wesentlichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wpipr_fbv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wpipr_fbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 3 WpIPrüfbV — Risikoorientierung und Wesentlichkeit

Den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit ist Rechnung zu tragen. Dabei sind insbesondere die Größe der Wertpapierinstitute, der Geschäftsumfang sowie die Komplexität und der Risikogehalt der betriebenen Geschäfte zu berücksichtigen.

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— Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wpipr_fbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
