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title: "Anlage 2 WpI-InhKontrollV — (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)Formular WpI-EEKNPAnzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wpi-inhkontrollv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wpi-inhkontrollv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# Anlage 2 WpI-InhKontrollV — (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)Formular WpI-EEKNPAnzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 9, S. 18 - 29)







Ident-Nr. Zielunternehmen

Der interessierte Erwerber ist keine natürliche Person.

Ident-Nr. Anzeigepflichtiger

Hiermit zeige ich/ zeigen wir die/ den

Wird von der Behörde ausgefüllt







□Absicht des Erwerbs

□Absicht der Erhöhung

□unabsichtlichen Erwerb

□unabsichtliche Erhöhung



einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen) an:



Firma

(laut Registereintragung)

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift der Hauptniederlassung

Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

LEI





Hat der interessierte Erwerber nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen?

□ nein      □ ja





Erklärung, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden







1. Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers

Firma

(laut Registereintragung)

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Sitzstaat

Anschrift der Hauptniederlassung

Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

Staat

Ordnungsmerkmale Registereintragung2

LEI2





2. Angaben eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:

Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.

2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn der Empfangsbevollmächtigte eine natürliche Person ist.

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum

Anschrift

Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Empfangsbevollmächtigte keine natürliche Person ist.

Firma

(laut Registereintragung)

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift

Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

Ordnungsmerkmale Registereintragung2

LEI2





3. Würden die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden?

□ nein□ ja

Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 WpI-InhKontrollV diejenigen Unternehmen anzugeben sind, denen die Anteile zugerechnet werden würden. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.





4. Weitere Angaben zum interessierten Erwerber

4.1 Steht der interessierte Erwerber unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde?

□ nein, weiter mit 4.2□ ja

Der interessierte Erwerber ist:

4.2 Ist der interessierte Erwerber ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanzbranche?

□ nein, weiter mit 4.3□ ja

Der interessierte Erwerber ist:

Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde

Identitätsnummer des interessierten Erwerbers bei der Behörde

4.3 Hat der interessierte Erwerber Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft?

□ nein□ ja

Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.





5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung

5.1.1 Könnte auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden, obwohl weniger als 10 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden?

□ nein□ ja

Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.

5.1.2 Erfolgt der Erwerb/ die Erhöhung der bedeutenden Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen?

□ nein□ ja

Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Personen und die Gründe dafür anzugeben sind.



5.2 Informationen zu den Anteilen am Zielunternehmen, die der interessierte Erwerber vor dem beabsichtigten Erwerb hält,

Artikel 7 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946

Firma, Rechtsform und Sitz

(lt. Registereintragung) mit

PLZ und Sitzstaat, Ordnungs-

merkmale Registereintragung2,

bei natürlichen Personen neben

Firma (falls vorhanden) voll-

ständiger Name und Geburts-

datum, Rechtsträgerkennung2Kapitalanteil, Kapital

des

Unter-

nehmens

Tsd. EuroStimm-

rechts-

anteil

in

ProzentVerhältnis

zum Ziel-

unter-

nehmen

%Nennwert

Tsd. EuroMarktwert

Tsd. EuroAnzahlArt













5.3 Informationen zu den Anteilen am Zielunternehmen, die der interessierte Erwerber nach dem beabsichtigten Erwerb hält bzw. zu halten beabsichtigt

Artikel 7 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946

Firma, Rechtsform und Sitz

(lt. Registereintragung) mit

PLZ und Sitzstaat, Ordnungs-

merkmale Registereintragung2,

bei natürlichen Personen neben

Firma (falls vorhanden) voll-

ständiger Name und Geburts-

datum, Rechtsträgerkennung2Kapitalanteil8, 9Kapital

des

Unter-

nehmens10

Tsd. EuroStimm-

rechts-

anteil11

in

ProzentVerhältnis

zum Ziel-

unter-

nehmen12

%Nennwert

Tsd. EuroMarktwert

Tsd. EuroAnzahlArt













Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt _ _ _ %.





6. Beizufügende Anlagen

6.1 Kann auf die Einreichung einzelner Anlagen entsprechend § 8 WpI-InhKontrollV oder Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 verzichtet werden?

□ nein□ ja

Es ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.

6.2 Liste der AnlagenAnlage liegt bei

Checkliste der einzureichenden Unterlagen□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.1 dieses Formulars□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Formular WpI-KB nach § 5 Absatz 3 Satz 1 WpI-InhKontrollV□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 3 WpI-InhKontrollV oder Artikel 13 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2 WpI-InhKontrollV□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht





7. Kontaktperson für Rückfragen:

Familienname

Vorname

Telefonnummer

(mit Vorwahl)

E-Mail-Adresse





8. Unterschriften

8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/ Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass

•



der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und

•



der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.

8.2 Wenn der Anzeigepflichtige die Anzeige selbst abgibt, bitte gesetzliche(r) Vertreter hier unterschreiben:







Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen

8.3 Wenn der Anzeigepflichtige die Anzeige nicht selbst abgibt, sind hier die Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen einzutragen, die entsprechend ihrer (rechtsgeschäftlichen) Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum







Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum







Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum







Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum







Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum







Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

Checkliste nach Nummer 6.2 des Formulars WpI-EEKNP



(Wenn „nicht erforderlich“ angekreuzt wird, ist dies jeweils zu begründen.)



Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers

(Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Nachweis der Firmenbezeichnung und der eingetragenen Anschrift des Firmensitzes sowie von dessen Postanschrift (falls abweichend) und der Kontaktdaten sowie der nationalen Identifikationsnummer (sofern vorhanden)

Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung

§ 6 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Registrierung der Rechtsform im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften

Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente und ein amtlich oder öffentlich beglaubigter aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren öffentlichen Register oder Verzeichnis

§ 6 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Aktueller Überblick über die unternehmerischen Tätigkeiten

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Vollständige Liste der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten

Jede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, und einen Lebenslauf, der den Vorgaben des § 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV entspricht, einzureichen.

§ 6 Absatz 3 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Identität aller Personen, die als wirtschaftliche Eigentümer der juristischen Person betrachtet werden könnten

Jede Person hat eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, einzureichen.

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Ist der interessierte Erwerber ein Trust bzw. soll ein Trust werden?

□ Nein

□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)

Identität aller Trustees, die Vermögenswerte im Sinne der Errichtungsurkunde verwalten

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Identität aller Personen, die wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte des Trusts sind, sowie ihre jeweiligen Anteile an der Verteilung der Erträge

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Identität aller Errichter des Trusts

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Zusätzliche Angaben zum interessierten Erwerber

(Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Angaben zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der WpI-InhKontrollV)

§ 5 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt und die Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt.

EU-Behördenführungszeugnis17 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt.

Weitere ausländische Unterlagen17 eines jeden Wohnsitzstaates der letzten 10 Jahre.

§ 6 Absatz 4 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ wurde beantragt

(wird direkt an die

BaFin versandt)

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister17 gem. § 150 GewO

§ 6 Absatz 5 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Beschreibung der finanziellen und nichtfinanziellen Interessen oder Beziehungen des interessierten Erwerbers oder gegebenenfalls der Gruppe, der der interessierte Erwerber angehört, sowie der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, von/zu:

1.



anderen derzeitigen Anteilseignern des Zielunternehmens

2.



Personen, die berechtigt sind, Stimmrechte des Zielunternehmens auszuüben

3.



Mitgliedern des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder der Geschäftsleitung des Zielunternehmens

4.



dem Zielunternehmen selbst und der Gruppe, dem es angehörtArtikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Informationen über etwaige sonstige Interessen oder Tätigkeiten des interessierten Erwerbers, die mit denen des Zielunternehmens in Konflikt stehen könnten, und mögliche Lösungen für den Umgang mit diesen Interessenkonflikten

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Beteiligungsstruktur des interessierten Erwerbers mit der Identität aller Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben, und ihrem jeweiligen Anteil an Kapital und Stimmrechten, einschließlich Informationen über etwaige Vereinbarungen zwischen den Anteilseignern

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Gehört der interessierte Erwerber einer Gruppe als Tochter- oder Muttergesellschaft an?

□ Nein

□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht



•



Detailliertes Organigramm der gesamten Gesellschaftsstruktur und Informationen über den Anteil an Kapital und Stimmrechten, den die Anteilseigner mit maßgeblichem Einfluss an den Unternehmen der Gruppe halten, und über die derzeit von den Unternehmen der Gruppe ausgeübten Tätigkeiten

•



Informationen über die Beziehungen zwischen den Finanz- und den Nichtfinanzunternehmen der Gruppe

•



Angabe aller Kreditinstitute, Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen; Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Verwalter oder Wertpapierfirmen innerhalb der Gruppe sowie der Namen der zuständigen AufsichtsbehördenArtikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, g und h der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946

Gesetzlich vorgeschriebene Abschlüsse auf Einzelunternehmensebene und, soweit vorhanden, auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene für die letzten drei Geschäftsjahre. Werden diese Abschlüsse von einem externen Prüfer geprüft, so ist die vom externen Prüfer testierte Fassung vorzulegen.

Bilanz, GuV, Lagebericht und Anhänge (bei neu gegründeten Unternehmen Prognosen)

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe i der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Informationen über das Rating des interessierten Erwerbers und das Gesamtrating seiner Gruppe (soweit vorhanden)

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe j der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Ist der interessierte Erwerber eine nicht natürliche Person mit Sitz in einem Drittland?

□ Nein

□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)

Certificate of good-standing oder eine vergleichbare Bescheinigung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden in Bezug auf den interessierten Erwerber17

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Erklärung der einschlägigen ausländischen zuständigen Behörden, dass in Bezug auf die Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen Informationen keine Hindernisse oder Beschränkungen bestehen

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Allgemeine Angaben zu den auf den interessierten Erwerber anwendbaren Regulierungsvorschriften des jeweiligen Drittlandes

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Ist der interessierte Erwerber ein staatlicher Investitionsfonds?

□ Nein

□ Ja (Es sind nachfolgende Angaben zu machen.)

Name des Ministeriums oder der Regierungsstelle, das/die für die Festlegung der Investitionspolitik des Fonds zuständig ist

Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Einzelheiten zur Investitionspolitik und etwaigen Investitionsbeschränkungen

Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Namen und Funktionen der für die Investitionsentscheidungen des Fonds zuständigen Personen sowie Einzelheiten zu qualifizierten Beteiligungen oder dem von dem angegebenen Ministerium oder der angegebenen Regierungsstelle ausgeübten Einfluss auf das Tagesgeschäft des Fonds und des Zielunternehmens im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946

Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden

(Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Ist nach dem Erwerb ein Austausch der Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, geplant?

□ Nein

□ Ja (Es sind vollständige Angaben nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 zu den Personen zu machen.)□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Angaben zum beabsichtigten Erwerb

(Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Einzelheiten zu den Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf den beabsichtigten Erwerb, einschließlich der strategischen Investitionen oder Portfolioinvestitionen

Artikel 7 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Beschreibung etwaiger mit anderen Parteien abgestimmter Maßnahmen, unter anderem des Beitrags dieser anderen Parteien zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs, der Art der Beteiligung an den Finanzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb und der künftigen organisatorischen Regelungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb

Artikel 7 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Inhalt möglicherweise geplanter Vereinbarungen mit anderen Anteilseignern in Bezug auf das Zielunternehmen

Artikel 7 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Angabe des beabsichtigten Kaufpreises und die bei der Festsetzung dieses Preises zugrunde gelegten Kriterien und, falls ein Unterschied zwischen dem Marktwert und dem beabsichtigten Kaufpreis besteht, eine Erklärung, warum dies der Fall ist

Kaufvertrag

Artikel 7 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Angaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht

(Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Analyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung der Gruppe, zu der das Zielunternehmen nach dem beabsichtigten Erwerb gehören würde

(Welche Unternehmen der Gruppe würden nach dem beabsichtigten Erwerb den Anforderungen in Bezug auf die konsolidierte Beaufsichtigung unterliegen und auf welchen Ebenen innerhalb der Gruppe würden diese Anforderungen auf voll- bzw. teilkonsolidierter Basis gelten?)

Artikel 8 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Analyse der Auswirkungen des beabsichtigten Erwerbs auf die Fähigkeit des Zielunternehmens, seiner Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitig präzise Informationen zu übermitteln, auch infolge enger Verbindungen zwischen dem interessierten Erwerber und dem Zielunternehmen

Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Angaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs

(Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Detaillierte Angaben zum Einsatz privater Finanzierungsquellen sowie zu Herkunft und Verfügbarkeit der Mittel, einschließlich einschlägiger dokumentarischer Nachweise darüber, dass der beabsichtigte Erwerb nicht auf Geldwäsche abzielt

Artikel 9 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Detaillierte Angaben zur Art der Zahlung des beabsichtigten Erwerbs und zu dem zur Übertragung der Mittel verwendeten Netzwerk

Artikel 9 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Detaillierte Angaben zum Zugang zu Kapitalquellen und Finanzmärkten, unter anderem detaillierte Angaben zu den zu emittierenden Finanzinstrumenten

Artikel 9 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Angaben zum Fremdkapitaleinsatz, unter anderem den Namen der einschlägigen Geldgeber und die Einzelheiten zu den gewährten Fazilitäten, einschließlich Laufzeiten, Bedingungen, Pfandrechten und Garantien sowie Informationen zur Herkunft der Einnahmen, die für die Rückzahlung derartiger Darlehen verwendet werden sollen, und zur Herkunft des Fremdkapitals, wenn der Kreditgeber kein beaufsichtigtes Finanzinstitut ist

Artikel 9 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Informationen zu etwaigen Finanzvereinbarungen mit anderen Anteilseignern des Zielunternehmens

Artikel 9 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Informationen zu den Vermögenswerten des interessierten Erwerbers oder des Zielunternehmens, die im Hinblick auf die Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs veräußert werden sollen, sowie die Bedingungen der Veräußerung, darunter Preis, Bewertung, Einzelheiten zu den Merkmalen der Vermögenswerte sowie Informationen darüber, wann und wie die Vermögenswerte erworben wurden

Artikel 9 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligungen von bis zu 20 %

(Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet:

•



Zeitraum, während dessen der interessierte Erwerber seine Beteiligung nach dem beabsichtigten Erwerb zu halten plant, und die etwaige Absicht des interessierten Erwerbers, die Höhe seiner Beteiligung in absehbarer Zukunft aufzustocken, zu verringern bzw. beizubehalten

•



Absichten des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob er eine aktive Rolle als Minderheitsanteilseigner zu spielen beabsichtigt, und die Gründe dafür

•



Informationen zur Finanzlage des interessierten Erwerbers und zu seiner Bereitschaft, das Zielunternehmen mit weiteren Eigenmitteln zu unterstützen, wenn dies für die Entwicklung der Tätigkeiten des Zielunternehmens oder im Falle finanzieller Schwierigkeiten erforderlich sein sollte□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 %

(Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Strategiedokument, das ggf. Folgendes beinhaltet:

•



alle in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Informationen

•



Einzelheiten zu dem Einfluss, den der interessierte Erwerber auf die Finanzlage im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen, unter anderem auf die Dividendenpolitik, die strategische Entwicklung und die Mittelzuweisung des Zielunternehmens, auszuüben plant

•



Beschreibung der mittelfristigen Absichten und Erwartungen des interessierten Erwerbers in Bezug auf das Zielunternehmen, die alle in Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946 genannten Elemente umfasst□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr

(Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

Geschäftsplan, der ggf. Folgendes beinhaltet:

•



Strategischer Entwicklungsplan (Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

•



Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)

•



Darstellung der Auswirkungen des Erwerbs auf die Unternehmensführung und die allgemeine Organisationsstruktur des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)□ nicht erforderlich

□ ja, Nr. _ _

□ wird nachgereicht

Ggf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen)

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— Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wpi-inhkontrollv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
