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title: "Anlage 2 WpI-AnzV — (zu § 11 Absatz 1 und § 18 Absatz 5)Formular WpI-NTNebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wpi-anzv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wpi-anzv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# Anlage 2 WpI-AnzV — (zu § 11 Absatz 1 und § 18 Absatz 5)Formular WpI-NTNebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 16 - 17)



(Anzeige nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes)







Bundesanstalt für

FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank

HauptverwaltungIdent-Nummer

Geschäftsleiter/in



Ident-Nummer

des Wertpapierinstituts



Wird von der Behörde ausgefüllt







1. Angaben zur Person□ Herr      □ Frau

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum

Geburtsort, Geburtsstaat

Anschrift des Hauptwohnsitzes

Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

Staat

Persönliche nationale Identifikationsnummer





2. Angaben zur Tätigkeit als

Firma

(laut Registereintragung)

Sitz mit PLZ

BAK-Nummer

Ident-Nummer

(falls bekannt)





3. Angaben zur anzuzeigenden Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen

□ Beginn der Nebentätigkeit□ Beendigung der Nebentätigkeit

Datum der Wirksamkeit

Nebentätigkeit als

Unternehmen

Firma und Rechtsform

(laut Registereintragung)

Sitz mit PLZ

Sitzstaat

Register-Nummer/AmtsgerichtLEIWirtschaftszweigIdent-Nummer

(falls bekannt)







(nur für Große Wertpapierinstitute relevant)

4. Angaben zur Mandatshöchstzahlberechnung gemäß den §§ 25c und 25d KWG

Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen).







5. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)







6. Kontakt für Rückfragen

Name

Telefon-Nummer

E-Mail





7. Unterschrift





Ort/Datumeigenhändige Unterschrift

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— Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wpi-anzv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
