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title: "§ 4 1. WoZErhV — Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wozerhv_1/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wozerhv_1/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 4 1. WoZErhV — Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und
Eigentumswohnungen

Betrifft die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 und 2 Wohnungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1, ist sie so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.

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— Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wozerhv_1/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
