---
title: "§ 4 WoGG — Berechnungsgrößen des Wohngeldes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wogg/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
---

# § 4 WoGG — Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

1.



der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

2.



der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

3.



dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)und ist nach § 19 zu berechnen.

---

— Wohngeldgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
