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title: "§ 32 WoGG — Erstattung des Wohngeldes durch den Bund"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wogg/32"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 32 WoGG — Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.

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— Wohngeldgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
