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title: "§ 2 WoGG — Wohnraum"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wogg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 2 WoGG — Wohnraum

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

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— Wohngeldgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
