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title: "§ 5 WoBindG — Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wobindg/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 5 WoBindG — Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung

Die Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.

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— Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
