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title: "§ 1 WiVwAuflV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wivwauflv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wivwauflv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 1 WiVwAuflV

Mit Wirkung vom 1. April 1950 werden folgende Verwaltungsstellen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgelöst:

1.



Das Büro des Wirtschaftsrates

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

2.



Das Generalsekretariat des Länderrates

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

3.



Die Direktorialkanzlei des Verwaltungsrates

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Außenstelle Berlin

4.



Die Verwaltung für Arbeit

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

5.



Die Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

6.



Die Verwaltung für Finanzen

des Vereinigte Wirtschaftsgebietes

7.



Die Verwaltung für Wirtschaft

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

8.



Das Rechtsamt der Verwaltung

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

9.



Das Amt für Fragen der Heimatvertriebenen.

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— Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wivwauflv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
