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title: "§ 3 WiSiG 1965 — Buchführungs- und Meldepflichten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wisig_1965/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wisig_1965/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 3 WiSiG 1965 — Buchführungs- und Meldepflichten

Durch Rechtsverordnungen können zu den in § 1 genannten Zwecken Buchführungs- und Meldepflichten hinsichtlich der Güter und Leistungen, über die nach § 1 Vorschriften erlassen werden können, sowie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft begründet werden.

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— Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wisig_1965/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
