---
title: "§ 36 2. WindSeeV — Einspeisung am Netzanschlusspunkt"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/windseev_2/36"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/windseev_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
---

# § 36 2. WindSeeV — Einspeisung am Netzanschlusspunkt

Nach § 24 Absatz 1 Nummer 3 des Windenergie-auf-See-Gesetzes besteht im Umfang der bezuschlagten Gebotsmenge ein Anspruch auf Anschluss der Windenergieanlagen auf See und die zugewiesene Netzanbindungskapazität auf der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Offshore-Anbindungsleitung.

---

— Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/windseev_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
