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title: "§ 72 WHG — Hochwasser"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/whg_2009/72"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 72 WHG — Hochwasser

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

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— Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
