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title: "§ 3 WGSVGÄndG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wgsvg_ndg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wgsvg_ndg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 3 WGSVGÄndG

*Gliederung:* Art 4

Soweit in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen und Bezeichnungen dieses Gesetzes.

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— Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wgsvg_ndg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
