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title: "§ 1 WeißzuckerBhV — Anwendungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wei_zuckerbhv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wei_zuckerbhv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 1 WeißzuckerBhV — Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker.

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— Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wei_zuckerbhv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
