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title: "§ 3 WaStrSchlBetrZV 2009 — Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wastrschlbetrzv_2009/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wastrschlbetrzv_2009/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 3 WaStrSchlBetrZV 2009 — Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten

Von den im Anhang festgesetzten Schleusenbetriebszeiten kann aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.

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— Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wastrschlbetrzv_2009/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
