WaStrGAnlErmV

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen

Ausfertigungsdatum:
31.03.1970
Fundstelle:
BGBl I 1970, 315
Stand:
20260506174738
Eingangsformel

Auf Grund des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (Bundesgesetzbl. II S. 173), geändert durch Artikel 142 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird verordnet:

§ 1

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 46 Nr. 1 WaStrG über die Regelung des Betriebs von Anlagen zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Verkehr

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.