WAStAÜStVtrG

Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

Ausfertigungsdatum:
04.12.2018
Fundstelle:
BGBl I 2018, 2257
Stand:
20181218212012
§ 1

Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.

§ 2

Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

Anlage

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)

(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)

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