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title: "§ 5 2. WasSV — Festigkeitsnachweis"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wassv_2/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wassv_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 5 2. WasSV — Festigkeitsnachweis

Die Bauteile eines Brunnens müssen folgenden Anforderungen genügen:

1.



Brunnenschacht

a)



Es ist ein kreisförmiger Querschnitt mit möglichst kleinem Durchmesser zu wählen.

b)



Nacheinander sind folgende Lastfälle anzusetzen:

aa)



eine gleichmäßig verteilte senkrechte Gebrauchslast in Geländehöhe von 200 kN/qm,

bb)



ein gleichmäßig verteilter Außendruck (Kreisringdruck) von 150 kN/qm.

c)



Der Kreisringquerschnitt muß unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm)

entweder

aa)



eine Verformung von 1% seines Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufnehmen

oder

bb)



für ein Biegemoment

a(tief)a(hoch)2

M = p(tief)o --------------- (kN x m)

2

















bemessen werden

oder

cc)



eine Scheiteldrucklast von

a(tief)a(hoch)2 x Pi

P = 1,7 x p(tief)o x --------------------- (kN/m)

2 x a(tief)i

















aufnehmen.

Hierbei bedeuten:

P(tief)o = 50 (kN/qm)

a(tief)a = Außenradius (m)

a(tief)i = Innenradius (m).

2.



Brunnenrohre und Brunnenkopf

Die als Brunnenelemente verwendeten Rohre sind nacheinander für folgende Lastfälle zu bemessen:

a)



einen gleichmäßig verteilten Außendruck (Kreisringdruck) von 200 kN/qm

b)



unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm) muß eine Verformung von 1% des Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufgenommen werden können.

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— Zweite Wassersicherstellungsverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wassv_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
