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title: "§ 1 WasserstoffBG — Zweck und Ziel des Gesetzes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wasserstoffbg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wasserstoffbg/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:34+00:00"
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# § 1 WasserstoffBG — Zweck und Ziel des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Auf- und Ausbau einer Infrastruktur für die Erzeugung, die Speicherung, den Import und den Transport von Wasserstoff. Dieses Gesetz soll insbesondere zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele einen zentralen Beitrag zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft leisten. Ziel ist es, die Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen.

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— Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung von Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wasserstoffbg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
