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title: "§ 1 WaldErhCoKonjPDG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/walderhcokonjpdg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/walderhcokonjpdg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 1 WaldErhCoKonjPDG

Zweck dieses Gesetzes ist es, zur Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. mit Verwaltungsaufgaben zu beleihen.

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— Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Konjunkturpaket zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/walderhcokonjpdg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
