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title: "§ 31 WaffRG — Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/waffrg/31"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 31 WaffRG — Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Die Pflicht des Verantwortlichen zur Unterrichtung der betroffenen Person nach Artikel 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, sofern das Auskunftsrecht der betroffenen Person beschränkt ist.

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— Gesetz über das Nationale Waffenregister

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
