---
title: "§ 2 WaffGBundFreistV — Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/waffgbundfreistv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/waffgbundfreistv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
---

# § 2 WaffGBundFreistV — Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts

Keine Anwendung finden auf die Behörden, Dienststellen und Gerichte nach § 1 sowie deren Bedienstete, soweit diese dienstlich tätig werden:

1.



aus dem Waffengesetz:

a)



§ 2 Absatz 1 bis 4 über die Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition und die Waffenliste,

b)



§ 10 über die Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen,

c)



§ 12 Absatz 4 über Ausnahmen von den Erlaubnispflichten,

d)



§ 25a über Anordnungen zur Kennzeichnung,

e)



§ 26 über nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung,

f)



§ 27 Absatz 1 und 3 sowie Absatz 7 Satz 1 über Schießstätten und das Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten,

g)



§ 27a über die sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten,

h)



die §§ 29 bis 32 sowie § 33 Absatz 1 und 2 über das Verbringen und die Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes,

i)



die §§ 36 bis 39 über Obhutspflichten sowie Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten,

j)



§ 40 Absatz 1 über verbotene Waffen,

k)



§ 42 Absatz 1, 5 und 6 über das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen,

l)



§ 42a Absatz 1 über das Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen und

m)



§ 58 über Altbesitz und Übergangsvorschriften;

2.



aus der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung:

a)



die §§ 9 bis 11 über die Benutzung von Schießstätten,

b)



§ 13 über die Aufbewahrung von Waffen oder Munition und

c)



die §§ 22 bis 25 über die Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen.

---

— Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/waffgbundfreistv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
