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title: "§ 3 WärmeLV — Preisänderungsklauseln"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/w_rmelv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/w_rmelv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 3 WärmeLV — Preisänderungsklauseln

Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen sind nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

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— Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/w_rmelv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
