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title: "Art 6 VwVfRÄndG — Inkrafttreten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vwvfr_ndg/art-6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfr_ndg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# Art 6 VwVfRÄndG — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.

(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.

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— Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfr_ndg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
