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title: "§ 35a VwVfG — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vwvfg/35a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 35a VwVfG — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes

Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.

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— Verwaltungsverfahrensgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
