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title: "§ 44a VSVgV — Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vsvgv/44a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vsvgv/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:34+00:00"
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# § 44a VSVgV — Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms

Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind

1.



§ 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und

2.



die §§ 2, 17, 18, 35 und 39 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

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— Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG 1)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vsvgv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
