---
title: "§ 3 VStRG — Außerkrafttreten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vstrg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vstrg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
---

# § 3 VStRG — Außerkrafttreten

*Gliederung:* Art 10

Dieses Gesetz gilt letztmals für die Vermögensteuer, die Gewerbesteuer, die Ermittlung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus sowie die Grunderwerbsteuer des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr vorausgeht, auf dessen Beginn für Grundstücke (§ 70 des Bewertungsgesetzes) und Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes nicht mehr 140 vom Hundert der auf den Wertverhältnissen am 1. Januar 1964 beruhenden Einheitswerte anzusetzen sind.

---

— Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vstrg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
