---
title: "§ 23 VRV — Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vrv/23"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vrv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
---

# § 23 VRV — Anlegung des maschinell geführten
Registerblattes durch Umschreibung

Ein bisher in Papierform geführtes Registerblatt ist für die maschinelle Führung umzuschreiben. Die Landesjustizverwaltung kann anordnen, dass für Registerblätter, die von anderen Registergerichten übernommen werden, bestimmte Nummern vergeben werden. Es können nicht mehr gültige Eintragungen übertragen werden, soweit dies im Einzelfall dazu dient, die Nachvollziehung von Eintragungen zu erleichtern. Der Tag der ersten Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ist in dem maschinell geführten Registerblatt in Spalte 5 unter Buchstabe b zu vermerken.

---

— Vereinsregisterverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vrv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
