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title: "Art 2 VollstrZustProtG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vollstrzustprotg/art-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vollstrzustprotg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# Art 2 VollstrZustProtG

In dem Beschluß, mit dem die Auslegungsfrage dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt wird, ist die auszulegende Vorschrift zu bezeichnen sowie die zu klärende Auslegungsfrage darzulegen. Ferner ist der Sach- und Streitstand, soweit dies zur Beurteilung der Auslegungsfrage erforderlich ist, in gedrängter Form darzustellen.

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— Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vollstrzustprotg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
