VollstrKlZustEWGBek

Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen von Organen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft

Ausfertigungsdatum:
03.02.1961
Fundstelle:
BGBl II 1961, 50
Stand:
20120625151419
(XXXX)

Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Artikel 192 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 753, 766) und nach Artikel 164 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) vom 25. März 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 753, 1014) ist der Bundesminister der Justiz zuständig.

Schlußformel

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers

Der Bundesminister der Justiz

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.