VKFVÄndBek 2025

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
30.10.2024
Fundstelle:
BAnz AT 08.11.2024 B1
Stand:
20241111213002
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2025 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 250,88 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.