VKFVÄndBek 2023

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
12.04.2023
Fundstelle:
BAnz AT 27.04.2023 B2
Stand:
20230428213012
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 199,50 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.