Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 12.04.2023
- Fundstelle:
- BAnz AT 27.04.2023 B2
- Stand:
- 20230428213012
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 199,50 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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