VKFVÄndBek 2022

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
21.12.2021
Fundstelle:
BAnz AT 13.01.2022 B3
Stand:
20220114213516
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.