Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 21.12.2021
- Fundstelle:
- BAnz AT 13.01.2022 B3
- Stand:
- 20220114213516
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 198,39 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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