VKFVÄndBek 2021

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
08.10.2020
Fundstelle:
BAnz AT 29.10.2020 B3
Stand:
20201209213600
(XXXX)

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2021 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.