Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 12.02.2020
- Fundstelle:
- BAnz AT 03.03.2020 B1
- Stand:
- 20201209213600
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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