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title: "Anlage 3 ViehVerkV — (zu § 25 Absatz 1)Muster für Kontrollbücher"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/viehverkv_2007/anlage-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# Anlage 3 ViehVerkV — (zu § 25 Absatz 1)Muster für Kontrollbücher

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1190)



A. Viehhandelskontrollbuch





AbgabeIdentifizierungÜbernehmer

123456

Ort und Datum

der Übernahmebisheriger Besitzer



a)



Name und

Anschrift

b)



Registriernummer

bei Transportunter-

nehmen

c)



Kfz-Kennzeichen des

Transportfahrzeugsbei Rindern Ohr-

markennummer;

bei Schweinen Stückzahl,

ungefähres Alter, Kenn-

zeichnung;

bei Schafen und

Ziegen Stückzahl, Kenn-

zeichnung;

bei Pferden Geschlecht,

Farbe, ungefähres

Alter, Abzeichen,

Markierungen;

bei Geflügel Stückzahl,

Rasse,

ungefähres AlterDatum der

AbgabeName und

Anschriftgegebenenfalls

Nummer der

Bescheinigung









B. Transportkontrollbuch





123456



a)



Ort und

Datum der

Übernahme

b)



Uhrzeit des

Verlade-

beginns

c)



Abfahrtszeit

d)



voraussicht-

liche Dauer

der Beförde-

rungName und Anschrift des

bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr-

markennummer;

bei Schweinen Stückzahl,

ungefähres Alter, Kenn-

zeichnung;

bei Schafen und

Ziegen Stückzahl, Kenn-

zeichnung;

bei Pferden Geschlecht,

Farbe, ungefähres

Alter, Abzeichen,

Markierungen;

bei Geflügel Stück-

zahl, Rasse,

ungefähres AlterDatum und Zeit-

punkt der Über-

gabeFahrtziel

Name und

Anschrift des

Übernehmersgegebenenfalls

Nummer der

Bescheinigung









C. Desinfektionskontrollbuch





12345

Datum des

TransportsArt der beförderten TiereDatum der Reinigung

und DesinfektionOrt der Reinigung und

DesinfektionDesinfektionsmittel/

eingesetzte Konzen-

tration

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— Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
