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title: "Anlage 11 ViehVerkV — (zu § 37 Absatz 1)Bestandsregister"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/viehverkv_2007/anlage-11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# Anlage 11 ViehVerkV — (zu § 37 Absatz 1)Bestandsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)





Seite: …



für Schafe □für Ziegen □



A. Angaben zum Betrieb





Name:Nutzungsart:

Anschrift:Zucht

□Milch

□Mast

□Gesamtanzahl am 1. Januar …

Registriernummer nach § 15 oder

§ 26 Absatz 2:Schafe:Ziegen:

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen





Lfd. Nr.Datum des Zugangs oder des AbgangsZugangAbgangKennzeichen

des Tieres oder der TiereAnzahlBemerkungen

Name und Anschrift oder

Registriernummer des

vorherigen TierhaltersName und Anschrift oder

Registriernummer des

ÜbernehmersName und Anschrift oder Registriernummer

des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels







C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen





Lfd. Nr.Kennzeichen

des TieresGeburtsjahrDatum der

KennzeichnungRasseGenotyp,

soweit bekanntTod

(Monat und Jahr)ErsatzkennzeichenBemerkungen











D. Angaben im Fall der Überprüfung





Datum der Überprüfung:





Zuständige Behörde





Unterschrift des Vertreters

der zuständigen Behörde

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— Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
