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title: "§ 5 VersStDV 2021 — Ausnahme von der Besteuerung bei Viehversicherungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/versstgdb/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/versstgdb/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 5 VersStDV 2021 — Ausnahme von der Besteuerung bei Viehversicherungen

Sind bei einer Viehversicherung statt einer Versicherungssumme feste Entschädigungsbeträge für jedes Stück Vieh vereinbart, so gilt die Ausnahmevorschrift des § 4 Nummer 9 des Gesetzes nur, wenn der Höchstbetrag der Ersatzpflicht des Versicherers gegenüber einem Versicherungsnehmer im Zeitpunkt der Zahlung des Versicherungsentgelts 4 000 Euro nicht übersteigt.

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— Verordnung zur Durchführung des Versicherungsteuergesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/versstgdb/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
