VersorgAusglUmrFaktorBek 2017

Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

Ausfertigungsdatum:
28.11.2016
Fundstelle:
BGBl I 2016, 2716
Stand:
20260506175845
(XXXX)

Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:

Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2017 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2017

1.

in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung

a)von Entgeltpunkten in Beiträge6938,2610,

von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge6198,7501,

b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte

0,0001441283,

von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001613228,

2.

in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung

a)von Entgeltpunkten in Beiträge9201,5440,

von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge8220,8023,

b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001086774,

von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001216426.

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.