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title: "§ 21 VerkEHKflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/verkehkflausbv/21"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/verkehkflausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 21 VerkEHKflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.



Verkauf und Werbemaßnahmen,

2.



Warenwirtschaft und Kalkulation sowie

3.



Wirtschafts- und Sozialkunde.

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— Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/verkehkflausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
