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title: "§ 1 VDV — Anforderungen an die Barrierefreiheit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/vdv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 1 VDV — Anforderungen an die Barrierefreiheit

Barrierefreie Vertrauensdienste gemäß § 7 Absatz 1 des Vertrauensdienstegesetzes sind, soweit technisch möglich, für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten. Hinweise und Informationen zur Barrierefreiheit nach § 7 Absatz 2 des Vertrauensdienstegesetzes müssen barrierefrei, wahrnehmbar und verständlich sein. Dabei haben sie sich am Stand der Technik zu orientieren.

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— Verordnung zu Vertrauensdiensten 1, 2

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
