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title: "§ 1 UVSV — Anwendungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/uvsv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uvsv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 1 UVSV — Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

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— Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung*)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/uvsv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
