---
title: "§ 38 UVPG — Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/uvpg/38"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
---

# § 38 UVPG — Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

Unbeschadet des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.

---

— Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
