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title: "§ 5 USchadG — Gefahrenabwehrpflicht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/uschadg/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uschadg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 5 USchadG — Gefahrenabwehrpflicht

Besteht die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens, hat der Verantwortliche unverzüglich die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.

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— Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/uschadg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
