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title: "§ 2 UrhUSAG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/urhusag/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/urhusag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 2 UrhUSAG

Inwieweit im Falle einer Änderung des Schutzes der deutschen Urheberrechte in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Änderung des in § 1 vorgesehenen Schutzes für die Angehörigen der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland eintritt, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

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— Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhusag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
