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title: "§ 99 UrhG — Haftung des Inhabers eines Unternehmens"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/urhg/99"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 99 UrhG — Haftung des Inhabers eines Unternehmens

Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt worden, hat der Verletzte die Ansprüche aus § 97 Abs. 1 und § 98 auch gegen den Inhaber des Unternehmens.

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— Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
