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title: "Art 1 UNWFPBüroAbkV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/unwfpb_roabkv/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/unwfpb_roabkv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# Art 1 UNWFPBüroAbkV

Das in Rom am 17. Mai 2011 geschlossene Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland wird hiermit in Kraft gesetzt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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— Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/unwfpb_roabkv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
